Wenn es so einfach wäre, dann müssten viele Blogger und andere Webseitenbetreiber einpacken. Eine Top-Position bei Google ist immerhin ein guter Weg mehr Leser/Kunden zu bekommen bzw. Informationen zu erhalten.
Wie man allerdings einen Blogtitel als Namensanmaßung bezeichnen kann, ist mir ebenso unverständlich wie anderen, sollte der Besucher doch mündig genug zu sein, seine Sinnesorgane sinnvoll einzusetzen, um zu erkennen, dass dieser Blog keine Informationsseite einer Behörde ist. Genügen große Seitentitel, Grafiken und Layout nicht mehr aus sich zu erkennen zu geben, dann hat man es wahrscheinlich mit doppelt Kurzsichtigen zu tun. Kopfschütteln ist hier nur eine erste Reaktion, aber man sollte zu “härteren” Maßnahmen greifen, wie dieser hier:

Das Bild stammt von genevainformation.ch und ist auch bei flickr im Du-bist-Deutschland-Pool
Nachtrag: Auch der Werbeblogger berichtete kürzlich über ein Schreiben vom Vater Heidi Klums, der ebenso wenig vom Internet, insbesondere von URLs, versteht wie das Sozialgericht, und präsentiert ein ausführliches Protokoll
Nachtrag: Die Wasserstandsmeldung des Basic Thinking Blogs erreicht kritische Werte, mittlerweile berichten sogar Golem, Netzwelt und die Netzzeitung über den Shopblogger und sein Sozialgericht.
11 Kommentare 31. Dezember 2005

