11. Mai 2006 um 9:27 kruxi
Geburtsort: “Auf der Fahrt zwischen Jena und Sulzbach-Rosenberg”
Laut thüringischem Gesetz verhält es sich wohl so:
…für die Beurkundung von Geburten in Fahrzeugen sei der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk die Kindesmutter das Fahrzeug verlasse. Wenn der Ort bekannt sei, in dem ein Kind in einem Fahrzeug zur Welt gebracht werde, sei er einzutragen. Sei er nicht bekannt, sei einzutragen, dass die Geburt während der Fahrt eingetreten ist. Dabei seien die Orte anzugeben, zwischen denen sie sich ereignet habe.
Kann sich mal jemand entscheiden, ob alles gaaaanz genau erledigt wird oder nur mit halbem Ars…?
Ein Vorschlag noch: Wie wärs in dem besagten Falle mit “A9/Kilometer 208″ – wäre auf jeden Fall genauer als die mehr als 200 km Strecke zwischen Jena und Sulzbach-Rosenberg. Armes Kind.
Via law blog, wo der Vorschlag “in einem Taxi nach Paris” gemacht wurde
Gespeichert unter: Webfishing


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